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Datum: 24.11.2025
Aktenzeichen: 10 Sa 42/25
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 4. April 2025 - 9 Ca 239/24 -
abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das Guthaben des Klägers auf seinem Arbeitszeitkonto 52,55 Stunden per 15. April 2024
beträgt.
2. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.