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Datum: 19.08.2026

Aktenzeichen: 10 Sa 5/26

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 3. Dezember 2025 - 14 Ca 251/24 - überwiegend abgeändert und zur Klarstellung in den Tenors zu 1 und 2 neu gefasst:

1. Das beklagte Land wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an den Kläger 20,69 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 8. Januar 2025 zu bezahlen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz.

II. Die weitergehende Berufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.

III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

IV. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.