Datum: 20.02.2024

Aktenzeichen: 11 Sa 45/22

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.06.2022 - 9 Ca 485/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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