Datum: 15.09.2026
Aktenzeichen: 11 Sa 9/26
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 16.04.2026 - 11 Ca 202/25 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
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