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Datum: 30.04.2026

Aktenzeichen: 12 Sa 31/25

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 2. April 2025 -Az. 12 Ca 193/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 
3. Die Revision wird nicht zugelassen.