Datum: 30.04.2026
Aktenzeichen: 12 Sa 31/25
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 2. April 2025 -Az. 12 Ca 193/24 - wird
zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.