Datum: 12.02.2026
Aktenzeichen: 12 Sa 33/25
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 7. April 2025 - Az. 11 Ca 298/24 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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