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Datum: 14.04.2026

Aktenzeichen: 15 TaBV 6/24

1. Auf die Beschwerde der zu 2 beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart – Kammern Aalen – vom 23.07.2024 – 27 BV 24/23 – abgeändert.
Die Anträge werden zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.