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Datum: 28.01.2026

Aktenzeichen: 19 Sa 29/23

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 3. März 2023 - 8 Ca 130/22 - wird zurückgewiesen. 2. Die erstinstanzlichen Kosten haben zu 60% die Klägerin und zu 40% die Beklagte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben zu 23% die Klägerin und zu 77% die Beklagte zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.