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Datum: 10.06.2026
Aktenzeichen: 19 Sa 6/26
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. Februar 2026 - 1 Ca 148/25 - teilweise
abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt gefasst:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 4. Juni 2025 erst zum 17. Juni 2025
aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
IV. Die Revision wird für den Kläger zugelassen; für die Beklagte wird sie nicht zugelassen.