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Datum: 30.01.2025
Aktenzeichen: 3 Sa 12/24
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 23. Januar 2024 - 12 Ca 769/23 - abgeändert.
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis über den 31. Oktober 2023 hinaus fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzstreites als Werker weiter zu beschäftigen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.