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Datum: 24.09.2026

Aktenzeichen: 3 Sa 40/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 2. Juni 2025 - 1 Ca 22/25 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.766,45 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Januar 2025 zu zahlen.

II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 64 % und die Beklagte 36 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 74 % dem Kläger und zu 26 % der Beklagten auferlegt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.