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Datum: 11.02.2026

Aktenzeichen: 4 Sa 44/25

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart- Kammern Aalen vom 21. März 2025 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.