Datum: 11.02.2026
Aktenzeichen: 4 Sa 44/25
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart- Kammern Aalen vom 21. März 2025 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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