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Datum: 18.09.2025

Aktenzeichen: 8 Sa 33/24

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 10. Juli 2024 - 28 Ca 395/24 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.