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Datum: 24.08.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 27/26

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25. März 2026 – 3 Ca 356/25 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.