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Datum: 16.02.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 57/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - 3 Ca 428/24 - vom 23.04.2025 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.