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Datum: 13.04.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 96/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg, vom 29.10.2025, 6 Ca 114/25, wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.