Zum Inhalt springen

Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
02.12.2025 11 Sa 27/25

1. Das Versäumnisurteil vom 16.09.2025 wird aufrechterhalten.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

02.12.2025 11 Sa 36/25

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 08.05.2025 – 1 Ca 16/25 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

02.12.2025 11 Sa 39/25

1. Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kn. Offenburg, vom 26.06.2025 – 10 Ca 249/24 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

05.12.2025 10 Sa 50/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 13. Juni 2025 - 9 Ca 63/24 - abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.224,84 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.462,83 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2024 zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Urteil im Berufungsverfahren 10 Sa 76/25 vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

05.12.2025 10 Sa 51/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 13. Juni 2025 - 9 Ca 64/24 - abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.993,23 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.313,28 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2024 zu bezahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung über die Kosten erster Instanz bleibt dem Urteil im Berufungsverfahren 10 Sa 77/25 vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.