In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 26.02.2026 | 12 Sa 25/25 |
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 26.02.2026 | 12 TaBV 6/25 |
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
| 11.03.2026 | 4 Sa 53/24 |
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.09.2023 (11 Ca 1579/23) abgeändert. Die
Klage wird abgewiesen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 10.03.2026 | 11 Sa 58/25 |
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kn. Offenburg, vom 16.09.2025 – 15 Ca 273/23 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 11.03.2026 | 4 Sa 57/25 |
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen vom 16. September 2025 (27 Ca 21/25) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 09.03.2026 | 9 Sa 76/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 11.07.2025 - 9 Ca 10/25 -
wird auf seine Kosten zurückgewiesen. |
| 10.03.2026 | 15 Sa 46/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 10.10.2025 - 10 Ca 1439/24 -
wird zurückgewiesen. |
| 11.03.2026 | 10 Sa 68/25 |
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 28. Mai 2025 - 5 Ca 401/24 - wird auf
seine Kosten zurückgewiesen. |
| 10.03.2026 | 11 TaBV 6/23 |
1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 16.10.2023 - 11 BV 2/22 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. |
| 11.03.2026 | 10 Sa 58/25 |
I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg
- Kammern Offenburg - vom 26. Juni 2025 - 10 Ca 250/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten teilweise
abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: |